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Der Jahresabschluss in der Buchhaltung

Was ist ein Jahresabschluss in der Buchhaltung?

Der Jahresabschluss ist die Zusammenfassung wichtiger Informationen über den wirtschaftlichen Zustand eines Unternehmens in Form eines kurzen Überblicks und bietet damit einen Überblick über den finanziellen Zustand zum Beispiel die Gewinnauskunft eines Unternehmens. Zudem können sich Außenstehende Einsicht in die finanzielle Lage des Unternehmens verschaffen.

Welche Bestandteile hat der Jahresabschluss?

Für Unternehmen, die zur doppelten Buchführung verpflichtet sind, werden zusätzlich Lageberichte hinzugefügt. Lageberichte dienen der Darstellung der Unternehmenslage oder der Geschäftsergebnisse und Geschäftsprozesse.

Personengesellschaften oder Einzelkaufleute, die der einfachen Buchführung unterliegen, erstellen eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung, die eine vereinfachte Gewinnermittlung darstellt.

Wer muss einen Jahresabschluss erstellen?

Grundsätzlich sind alle Kaufleute zur Erstellung von Jahresabschlüssen verpflichtet außer Einzelunternehmer mit einem Jahresumsatz von weniger als 600.000 Euro und einem Jahresgewinn von weniger als 60.000 Euro an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen sind. Außerdem sind am Ende des Geschäftsjahres Ausgaben und Einnahmen gegenüberzustellen. Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung bilden zusammen den Jahresabschluss.

Wer muss seinen Jahresabschluss veröffentlichen?

Gemäß § 325 HGB sind die Jahresabschlüsse von Kapitalgesellschaften (GmbHs und AGs) im elektronischen Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Daher dient der Jahresabschluss der Information verschiedener Interessengruppen innerhalb und außerhalb des Unternehmens.

Einzelne Unternehmen müssen ihre Jahresabschlüsse erst veröffentlichen, wenn bestimmte Schwellenwerte überschritten werden. Die Pflicht hängt von der Rechtsform und der Unternehmensgröße ab.

Fristen zur Erstellung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss ist grundsätzlich innerhalb der ersten drei Monate des vorangegangenen Geschäftsjahres vom gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft aufzustellen (§ 264 Abs. 1 HGB). Der Gesetzgeber hat kleineren Unternehmen mehr Spielraum eingeräumt: Sie können ihren Jahresabschluss später, jedoch spätestens sechs Monate nach Geschäftsjahresende aufstellen, wenn es sich um einen normalen Geschäftsgang handelt.

Wann ist eine Jahresabschlussprüfung erforderlich?

Eine Jahresabschlussprüfung ist eine Kontrolle zur Überprüfung der Einhaltung von Rechnungslegungsvorschriften. Grundlage der gesetzlichen Abschlussprüfung ist § 316 HGB, der vorschreibt, dass die Jahresabschlüsse aller mittleren und großen Unternehmen von Wirtschaftsprüfern zu prüfen sind. Aber auch nicht geprüfte Unternehmen können sich freiwillig Prüfungen unterziehen, um z.B. bessere Ratings von Banken zu erhalten.

Kriterien für eine Prüfung

  • Umsatzerlöse: über 12 Mio. Euro
  • Bilanzsumme: mehr als 6 Mio. Euro
  • Arbeitnehmer: mehr als 50

Ab einem bestimmten Umsatz werden die Jahresabschlüsse geprüft, um Betrug oder nicht eingehaltene Vorschriften festzustellen. Ein Beispiel hierfür ist der ehemalige Zahlungsdienstleister Wirecard.

Am 18. Juni 2020 gestand Wirecard ein, dass die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young für das Jahr 2019 keine ausreichenden Nachweise über die Existenz von Bankguthaben auf Treuhandkonten in Höhe von 1,9 Milliarden Euro ermitteln konnte. Dieser Betrag entsprach etwa einem Viertel der Bilanzsumme von Wirecard.

Mit dem Jahresabschluss wird ein Geschäftsjahr abgeschlossen und stellt somit die Grundlage für zukünftige Planungen und Entscheidungen dar. Viele Unternehmen müssen dieses auch von Wirtschaftsprüfern prüfen lassen.

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