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Bilanz im Unternehmen

Erfahre, was eine Bilanz ist und welche Arten es gibt

Was ist eine Bilanz?

Der Begriff „Bilanz“ stammt aus dem Lateinischen und bedeutet „(Balken)-Waage“. Er setzt sich zusammen aus der Silbe „bi“ – was soviel wie „doppelt“ bedeutet und „lanx“ = „Schale“.
„Bilanz“ bezeichnet die Gegenüberstellung von Vermögen (Aktiva) und Kapital (Passiva) eines Unternehmens zu einem bestimmten Zeitpunkt. In der Regel wird zum Jahresende bzw. Jahresabschluss eine Bilanz erstellt, allerdings kann diese auch unterjährig erstellt werden.

Bilanz Aufbau - so wird die Bilanz aufgebaut

Der Geschäftsjahresabschluss besteht aus verschiedenen Teilbereichen, wovon das Kernelement die Bilanz ist (Bilanzbuchhaltung). Sie basiert auf dem Unternehmensinventar, welches im Zuge der jährlichen Inventur ermittelt wird. Dabei werden die Vermögensbestandteile und die Schulden deines Unternehmens für eine Bilanzanalyse gezählt, gemessen und gewogen.
In der Bilanz rechnest du die Mengenangaben hierfür in Geld um – denn die Bilanz besteht ausschließlich aus Wertangaben, damit sie leichter zu lesen ist. Der Stichtag hierfür ist das Ende des Geschäftsjahres, welcher variieren kann, je nachdem wann die Geschäftstätigkeit aufgenommen wurde. Das heißt, ein Geschäftsjahr kann auch mitten im jeweiligen Kalenderjahr enden (abweichendes Wirtschaftsjahr).

Es gibt verschiedene Arten von Bilanzen

Bei den Bilanzformen existieren jeweils die Sonderbilanzformen wie beispielweise

  • die Gründungsbilanz
  • die Umwandlungsbilanz
  • die Fusionsbilanz
  • die Sanierungsbilanz
  • die Konkursbilanz

und viele weitere.

Bei der jährlichen Abschlussbilanz wird unterschieden zwischen der Veröffentlichung der Handelsbilanz und der zur Vorlage beim Finanzamt zu erstellenden Steuerbilanz.
Die Handelsbilanz dient vorrangig dem Zweck, Partner, Mitarbeiter, die Geschäftsführung, jedoch auch Dritte über die Finanzlage deines Unternehmens zu informieren.
Die Steuerbilanz hingegen ist die Grundlage der Steuerpflicht buchführungspflichtiger sowie freiwillig buchführender Personen.

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Bilanz erstellen - Aufgaben und Pflichten

Die Erstellung einer Bilanz unterliegt je nach Rechtsform, Unternehmensgröße und weiterer Kriterien verschiedenen Pflichten, die vom Gesetzgeber vorgegeben werden.

Bilanzierungspflicht

Es ist die Pflicht eines Unternehmens, einen Jahresabschluss zu erstellen, welcher aus Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung mit den dazugehörigen Erläuterungen besteht. Ebenso hat der Jahresabschluss sämtliche Schulden, Vermögengegenstände, Rechnungsabgrenzungsposten sowie Erträge und Aufwendungen deines Unternehmens zu beinhalten – soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Allerdings ist nicht jedes Unternehmen dazu verpflichtet zu jedem Geschäftsjahresabschluss eine Abschlussbilanz zu erstellen bzw. sie offenzulegen. Dies ist abhängig von der Rechtsform, dem Umsatz und von der Tätigkeit des Unternehmens.

Die Bilanzierungspflicht ist im Handelsgesetzbuch (§ 266 HGB), in Steuergesetzen und im Bilanzmodernisierungsgesetz festgelegt.

Für wen besteht eine Offenlegungspflicht der Bilanz?

Einzelkaufleute

Kleingewerbe-Unternehmer oder vollhaftende Kaufleute – sie sind zur Bilanzierung verpflichtet, sollte ihr jährlicher Umsatz über 600.000€ liegen oder ihr Gewinn über 60.000 €.

Personengesellschaften (OHG, KG)

Sie sind bilanzpflichtig, jedoch müssen sie das Ergebnis nicht veröffentlichen.

Kapitalgesellschaften (GmbH, UG)

Aufgrund ihrer beschränkten Haftung muss eine Kapitalgesellschaft eine Bilanz erstellen und auch im Bundesanzeiger veröffentlichen, um die Sicherheit für die Gläubiger zu erhöhen.

Freiberufler

Hierzu zählen: Steuerberater, Journalisten, Ärzte, Rechtsanwälte, oder Unternehmensberater. Sie unterliegen generell nicht der Bilanzierungspflicht, sondern sind lediglich verpflichtet, im Rahmen ihrer Steuererklärung eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung beim Finanzamt vorzulegen.

Der große Vorteil der Bilanzierungspflicht besteht darin, Transparenz zu schaffen. Denn – sowohl Kapitalgeber wie auch beteiligte Dritte erhalten dadurch einen Einblick in deine Wirtschaftlichkeit – wie auch du selbst einen umfangreichen Überblick über dein Unternehmen erhältst. Wer jedoch nicht bilanzierungspflichtig ist, muss weder eine Eröffnungs- noch eine Schlussbilanz erstellen, sondern lediglich eine Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR) abgeben. Dies ist zeit- und kostensparend, da keine strengen Vorschriften wie bei der Bilanzierungspflicht bestehen.

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